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   LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2015 - 2 Sa 387/14   

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https://dejure.org/2015,28017
LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2015 - 2 Sa 387/14 (https://dejure.org/2015,28017)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.06.2015 - 2 Sa 387/14 (https://dejure.org/2015,28017)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 2 Sa 387/14 (https://dejure.org/2015,28017)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 12 Abs 3 DWArbVtrRL, § 12 Abs 4 DWArbVtrRL, Anl 1 Entgeltgr 7 DWArbVtrRL, Anl 1 Entgeltgr 8 DWArbVtrRL
    Eingruppierung - Diakonisches Werk - Gesundheitspfleger in der Psychiatrie - Psychiatrie - Krankenpfleger

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Eingruppierung, Arbeitsvertragsrichtlinien, Diakonisches Werk, Besitzstand, Krankenpfleger, Pflegekraft "in der Psychiatrie"

  • IWW

    § 64 Abs. 1, 2 b) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 195, 199 BGB, § 203 BGB, § 92 I ZPO, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer Gesundheits- und Krankenpflegerin in einer psychiatrischen Einrichtung des Diakonischen Werks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Gesundheits- und Krankenpflegerin in einer psychiatrischen Einrichtung des Diakonischen Werks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 438/10

    Eingruppierung einer Pflegefachkraft in einem psychiatrischen Pflegeheim der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2015 - 2 Sa 387/14
    Daher ist ein Rückgriff auf die allgemeinen Merkmale und die Obersätze nur dann erforderlich, wenn die ausgeübte Tätigkeit in dem Richtbeispiel nicht genannt ist oder die Tätigkeit nur teilweise dem Richtbeispiel entspricht oder aber das Richtbeispiel auslegungsbedürftig ist (BAG Urteil vom 20.06.2012 - 4 AZR 438/10 -).

    Die Kammer folgt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2012 (4 AZR 438/10) und sieht keinen Anlass für eine abweichende Beurteilung, auch wenn die zitierte Entscheidung zu einem Regelwerk bei einem anderen Diakonischen Werk ergangen ist.

    Haben der wirkliche Wille der Richtliniengeber und der von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Bestimmungen in den Vorschriften der AVR Niederschlag gefunden, sind sie mit zu berücksichtigen (BAG 20.06.2012 - 4 AZR 438/10 -).

    Es handelt sich vielmehr um eine Reaktion auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2012 (4 AZR 438/10).

    Das Gericht sieht die Bedeutung des hier streitigen Vergütungsgruppenmerkmals durch die Entscheidung des BAG vom 20.06.2012 (4 AZR 438/10) als noch nicht.

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2015 - 2 Sa 387/14
    Das Schreiben stellt ein ernsthaftes Verlangen einer bestimmten Anspruchserfüllung dar und umfasst die aus der Eingruppierung folgenden Ansprüche für 12 Monate rückwirkend (BAG Urteil vom 23.09.2009 - 4 AZR 308/08 - Rz. 39, 40).
  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2015 - 2 Sa 387/14
    Die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmales sind regelmäßig dann als erfüllt anzusehen, wenn Arbeitnehmer eine dem in der Vergütungsgruppe genannten Regeloder Richtbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt (BAG Urteil vom 28.01.2009 - 4 ABR 92/07 - ).
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2015 - 2 Sa 387/14
    Dabei ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG Urteil vom 15.04.2014, Az.: 3 AZR 83/12; BAG Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - juris).
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 83/12

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2015 - 2 Sa 387/14
    Dabei ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG Urteil vom 15.04.2014, Az.: 3 AZR 83/12; BAG Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - juris).
  • LAG Hamm, 26.06.2008 - 17 Sa 929/07
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2015 - 2 Sa 387/14
    Ein Mitbestimmungsgremium ist nicht Vertreter des einzelnen Arbeitnehmers (LAG Hamm Urteil vom 26.06.2008 - 17 Sa 929/07 - juris).
  • LAG Hamm, 19.11.2015 - 8 Sa 686/15

    Gesundheits- u. Krankenpflegerin; Eingruppierung AVR DW-EKD; Richtbeispiel;

    Bei seiner insoweit mit dem Richtbeispiel verbundenen typisierenden Betrachtung knüpft der Normgeber an ein bestimmtes, hier institutionelles Merkmal an (BAG, Urteil vom 20.06.2012 aaO; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.06.2015 - 2 Sa 387/14 - juris).
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